181.404
CH-ZH
Art. 1 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste
Art. 1
1 Die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient Grundsätze
der Erfüllung des Auftrags der Gesamtkirchlichen Dienste und fördert
das gute Einvernehmen zwischen der Leitung und den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern sowie deren Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
2 Der Kirchenrat, die Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste und
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste
arbeiten partnerschaftlich zusammen, sprechen unterschiedliche Wahr-
nehmungen an und streben nach einvernehmlichen Lösungen.