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Art. 1 : Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste

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Art. 1

1 Die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient Grundsätze

der Erfüllung des Auftrags der Gesamtkirchlichen Dienste und fördert

das gute Einvernehmen zwischen der Leitung und den Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeitern sowie deren Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

2 Der Kirchenrat, die Leitung der Gesamtkirchlichen Dienste und

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste

arbeiten partnerschaftlich zusammen, sprechen unterschiedliche Wahr-

nehmungen an und streben nach einvernehmlichen Lösungen.

Mitwirkungsstatut der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchlichen Dienste Art. 2 →

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