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181.402 CH-ZH

Art. 90 : Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche

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Art. 90

die Voraussetzungen für die Einreihung in die Lohnklasse 17 er-

füllt sind.

1. 1. 25-127

27

181.402 Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche

Lohnklasse 17

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