181.402 CH-ZH Art. 86 : Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (146 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 86 22 Institutionen ← Art. 85 Verordnung über das Pfarramt in der Landeskirche Art. 87 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →