Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181.401 CH-ZH

Art. 5 : Vollzugsverordnung zur Personalverordnung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (222 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5

1 Der Stellenplan enthält insbesondere

a. die Anzahl der bewilligten Stellen sowie je deren ausgeschöpften

prozentualen Umfang,

b. die Zuordnung der Stellen zu den Lohnklassen gemäss Einreihungs-

plan,

c. die Bezeichnung der Stellen gemäss Einreihungsplan und bei Bedarf

eine präzisierende Funktionsbezeichnung.

2 Der Stellenplan gliedert sich nach den Handlungsfeldern gemäss

← Art. 4 Vollzugsverordnung zur Personalverordnung Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →