181.40
CH-ZH
Art. 84 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 84
1 Mit Angestellten findet regelmässig eine Mitarbeiterbeur- Standort-
teilung statt. Inhalte bilden namentlich die Beurteilung von Leistung bestimmung
und Verhalten, die Auswertung einer bestehenden und der Abschluss a. Angestellte
einer neuen Zielvereinbarung.
2 Der Kirchenrat regelt die Einzelheiten in der Vollzugsverordnung6.