181.40
CH-ZH
Art. 39 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 39
1 Der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen Invalidi- Beendigung
tät geht in der Regel eine vertrauensärztliche Untersuchung gemäss wegen