181.40
CH-ZH
Art. 36 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 36
Der Kündigungsschutz bei Diskriminierung aufgrund des e. Bei Diskrimi-
Geschlechts richtet sich nach dem Gleichstellungsgesetz8.
nierung
aufgrund des
Geschlechts