181.40
CH-ZH
Art. 30 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 30
Die Anstellungsinstanz belegt Gründe, die Anlass zu einer b. Form
Kündigung geben. Sie teilt die Kündigung versehen mit einer Begrün- und Inhalt
dung und einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich mit.
1. 1. 24-123
7
181.40
Personalverordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche
c. Fristlos aus
wichtigen
Gründen
Kündigungs-
schutz
a. Im
Allgemeinen