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Art. 19 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 19

1 Für jede Stelle besteht eine Stellenbeschreibung. Diese bil- Stellen-

det Bestandteil der Anstellungsverfügung.

beschreibung

a. Im

2 Die Stellenbeschreibung nennt Auftrag, Anforderungen, Aufga-Allgemeinen

ben, Zuständigkeiten, Verantwortung und organisatorische Einord-

nung der Stelle. Sie bildet Grundlage für die Festsetzung des Lohnes

sowie für die Mitarbeiterbeurteilung. Sie wird im Rahmen der Mit-

arbeiterbeurteilung und bei Änderungen des Aufgabengebietes über-

prüft.

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