181.40
CH-ZH
Art. 19 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 19
1 Für jede Stelle besteht eine Stellenbeschreibung. Diese bil- Stellen-
det Bestandteil der Anstellungsverfügung.
beschreibung
a. Im
2 Die Stellenbeschreibung nennt Auftrag, Anforderungen, Aufga-Allgemeinen
ben, Zuständigkeiten, Verantwortung und organisatorische Einord-
nung der Stelle. Sie bildet Grundlage für die Festsetzung des Lohnes
sowie für die Mitarbeiterbeurteilung. Sie wird im Rahmen der Mit-
arbeiterbeurteilung und bei Änderungen des Aufgabengebietes über-
prüft.