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181.40 CH-ZH

Art. 13 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 13

Der Kirchenrat legt für die kirchlichen Berufe Aufgaben

und Anforderungen fest.

1. 1. 24-123

3

181.40

controlling

Stellenplan

Personal-

führung

Information

Aufgaben und

Anforderungen

181.40

Personalverordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche

D. Anwendbares Recht

Verweis auf das

Obligationen-

recht

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