181.40
CH-ZH
Art. 121 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 121
Abs. 1 der Kirchenordnung und Angestellten anderseits.
C. Personalpolitik
Abs. 1 der Kirchenordnung und Angestellten anderseits.
C. Personalpolitik