Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181.40 CH-ZH

Art. 121 : Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 121

Abs. 1 der Kirchenordnung und Angestellten anderseits.

C. Personalpolitik

← Art. 112 Personalverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich Art. 122 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →