181.22
GOKRRCSRICERIGOKR
CH-ZH
Art. 33 : Geschäftsordnung des Kirchenrates (GO KR)
Art. 33
1 Das Protokoll enthält insbesondere
a. die genaue Bezeichnung aller Geschäfte,
b. Beschlüsse gemäss § 27, Minderheitsanträge gemäss § 26, Zirkular-
beschlüsse gemäss § 30 und Präsidialverfügungen gemäss § 31, je mit
den entsprechenden Erwägungen,
c. zu jedem Beschluss und jeder Präsidialverfügung die Feststellung,
ob
1. der Informationszugang gemäss dem Gesetz über die Informa-
tion und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG)4 ohne
Weiteres gewährt werden kann,
2. der Kirchenrat die Öffentlichkeit informiert,
d. die wesentlichen Ergebnisse von Aussprachen,
e. die Informationen aus der Umfrage.
2 Das Stimmenverhältnis wird nicht angegeben.
b. Inhalt