181.21
CH-ZH
Art. 63 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 63
Ein Postulat lädt den Kirchenrat ein, zu prüfen, ob er in j. Gegenstand
einer Frage entweder der Kirchensynode einen Bericht oder einen von Postulaten
Beschlussentwurf unterbreiten oder in eigener Kompetenz eine Mass-
nahme treffen will.