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Art. 63 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich

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Art. 63

Ein Postulat lädt den Kirchenrat ein, zu prüfen, ob er in j. Gegenstand

einer Frage entweder der Kirchensynode einen Bericht oder einen von Postulaten

Beschlussentwurf unterbreiten oder in eigener Kompetenz eine Mass-

nahme treffen will.

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