181.21
CH-ZH
Art. 37 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 37
Die Kirchensynode nimmt über die ihr gemäss Art. 214–216
KO und weiterer Bestimmungen der Kirchenordnung zugewiesenen
Aufgaben hinaus folgende Befugnisse wahr
a. Wahlen,
b. Referate und Aussprachen über allgemeine oder besondere Fragen,
die das Leben der Kirche berühren.