181.21
CH-ZH
Art. 35 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 35
Die Fraktionen erhalten für jedes ihrer Mitglieder einen Fraktionen
jährlichen Beitrag. Das Entschädigungsreglement der Landeskirche
regelt den Betrag und das Verfahren.