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Art. 32 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich

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Art. 32

10 Die Protokolle enthalten als Beilage die Synodalpredigt,

den Jahresbericht der Landeskirche und der Rekurskommission sowie

das Budget und die Rechnung der Zentralkasse. Über die Aufnahme

weiterer Beilagen entscheidet das Büro.

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