181.21
CH-ZH
Art. 31a : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 31a
10 1 Das Protokoll jeder Versammlung wird nach der Geneh-
migung gemäss § 31 Abs. 1 elektronisch veröffentlicht.
2 Der unbenutzte Ablauf der Frist für Einwendungen gemäss § 31
Abs. 2 oder der rechtskräftige Entscheid über Einwendungen gemäss