181.21
CH-ZH
Art. 109 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 109
1 Das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergeb-
nis werden auf Bildschirmen angezeigt. Das Abstimmungsergebnis wird
ausgedruckt.
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Geschäftsordnung der Evangelisch-reformierten Kirchensynode 181.21
2 Bei Abstimmungen unter Namensaufruf werden das Abstimmungs-
verhalten und das Abstimmungsergebnis auf Namenslisten ausgedruckt.
Diese sind öffentlich zugänglich.
sen.
3 Das Büro kann Richtlinien zur elektronischen Stimmabgabe erlas-