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181.21 CH-ZH

Art. 109 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich

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Art. 109

1 Das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergeb-

nis werden auf Bildschirmen angezeigt. Das Abstimmungsergebnis wird

ausgedruckt.

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Geschäftsordnung der Evangelisch-reformierten Kirchensynode 181.21

2 Bei Abstimmungen unter Namensaufruf werden das Abstimmungs-

verhalten und das Abstimmungsergebnis auf Namenslisten ausgedruckt.

Diese sind öffentlich zugänglich.

sen.

3 Das Büro kann Richtlinien zur elektronischen Stimmabgabe erlas-

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