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Art. 106 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich

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Art. 106

7 Eine Schlussabstimmung über ein Geschäft als Ganzes

findet statt, wenn

a. das Geschäft mehrere Anträge umfasst nach der Beratung und

Beschlussfassung über die einzelnen Anträge,

b. ein rechtsetzender Erlass mehrere Artikel umfasst nach der Bera-

tung und Beschlussfassung über die einzelnen Bestimmungen.

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