181.21
CH-ZH
Art. 106 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 106
7 Eine Schlussabstimmung über ein Geschäft als Ganzes
findet statt, wenn
a. das Geschäft mehrere Anträge umfasst nach der Beratung und
Beschlussfassung über die einzelnen Anträge,
b. ein rechtsetzender Erlass mehrere Artikel umfasst nach der Bera-
tung und Beschlussfassung über die einzelnen Bestimmungen.