181.21
CH-ZH
Art. 1 : Geschäftsordnung der Evangelischreformierten Kirchensynode des Kantons Zürich
Art. 1
7 1 Die Kirchensynode versammelt sich nach ihrer Gesamt- Konstituierende
erneuerung auf Einladung des amtierenden Büros der Kirchensynode Versammlung
zur Konstituierung.
a. Einladung
2 Das amtierende Büro der Kirchensynode lädt die Theologische
Fakultät der Universität Zürich ein, eine Vertretung gemäss Art. 15
Abs. 3 KO in die Kirchensynode abzuordnen.