181.20
CH-ZH
Art. 8 : Verordnung über die Wahl der Kirchensynode (Synodalwahlverordnung)
: Synodalwahlverordnung
Art. 8 : Synodalwahlverordnung
1 Amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Wah-
len in die Kirchensynode erfolgen im Amtsblatt des Kantons Zürich.
2 Der Kirchenrat informiert betroffene Kirchgemeinden, Kirch-
gemeindeverbände und Bezirkskirchenpflegen über erfolgte amtliche
Veröffentlichungen.
Anordnung
Wahlunterlagen
2. Abschnitt: Anordnung der Wahlen