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Art. 3 : Verordnung über die Wahl der Kirchensynode (Synodalwahlverordnung)

: Synodalwahlverordnung
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Art. 3 : Synodalwahlverordnung

Die Wahlen in die Kirchensynode erfolgen in den Wahlkrei- Wahlkreise

sen, die gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte für die Kan- a. Einteilung

tonsratswahlen bestehen.

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