181.20
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Wahl der Kirchensynode (Synodalwahlverordnung)
: Synodalwahlverordnung
Art. 3 : Synodalwahlverordnung
Die Wahlen in die Kirchensynode erfolgen in den Wahlkrei- Wahlkreise
sen, die gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte für die Kan- a. Einteilung
tonsratswahlen bestehen.