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181.17 OPRPR CH-ZH

Art. 32 : Verordnung über die religionspädagogischen Module (rpgVerordnung)

: rpgVerordnung
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Art. 32 : rpgVerordnung

Der Kirchenpflege kommen im Rahmen dieser Verordnung Aufgaben

und des Gesamtkonzeptes namentlich folgende Aufgaben zus

a. Erlass eines Gemeindekonzeptes rpg gemäss § 13,

b. Bereitstellung der personellen, sachlichen und finanziellen Mittel

unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Stimmberechtigten,

1.7. 22-117

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181.17 V über die religionspädagogischen Module (rpg-Verordnung)

c. Förderung der Aus- und Weiterbildung der in der Religionspäda-

gogik tätigen Personen,

d. Genehmigung des Jahresprogrammes,

e. Aufsicht über die Umsetzung des Gemeindekonzeptes rpg und über

die regelmässige Evaluation der Module der Kirchgemeinde,

f. Einsetzung der rpg-Kommission gemäss § 34, Ernennung ihrer Mit-

glieder und Bestimmung der Aufgaben.

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