Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181.15 MRVO CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über das Mitgliederregister (MRVO)

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Art. 3

Als Kirchgemeinden im Sinn dieser Verordnung gelten auch

a. Kirchgemeinschaften im Sinn von Art. 177 Abs. 1 der Kirchenord-

nung,

b. Kirchgemeindeverbände.

Vollständigkeit

des Mitglieder-

registers

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