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Art. 56 : Finanzverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 56

Der Verpflichtungskredit ist die Ermächtigung, für ein Verpflichtungs-

bestimmtes Vorhaben und bis zu einer bestimmten Summe finanzielle kredit

Verpflichtungen einzugehen. Er ist vor dem Eingehen von Verpflich- a. Begriff

tungen einzuholen.

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