181.13
CH-ZH
Art. 23 : Finanzverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 23
10 Die Gesamtrechnung fasst die Aufwendungen und Erträge
der Kirchgemeinden und der Landeskirche unter Weglassung der Bei-
träge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse, der Leistungen aus
dem Finanzausgleich und der Beiträge der Landeskirche an die Kirch-
gemeinden pauschal zusammen.