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Art. 19 : Finanzverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 19

1 Die Bereiche des Tätigkeitsprogramms beinhalten

a. die Umschreibung der Tätigkeiten,

b. die beabsichtigten Wirkungen,

c. den Adressatenkreis,

d. die Art der Leistungserbringung,

e. die finanziellen Eckwerte,

f. einen Kommentar.

2 Einzelheiten aus den Bereichen können in einem Anhang zum

Tätigkeitsprogramm aufgeführt werden.

a. Gliederung

b. Bereiche

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