181.13
CH-ZH
Art. 19 : Finanzverordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 19
1 Die Bereiche des Tätigkeitsprogramms beinhalten
a. die Umschreibung der Tätigkeiten,
b. die beabsichtigten Wirkungen,
c. den Adressatenkreis,
d. die Art der Leistungserbringung,
e. die finanziellen Eckwerte,
f. einen Kommentar.
2 Einzelheiten aus den Bereichen können in einem Anhang zum
Tätigkeitsprogramm aufgeführt werden.
a. Gliederung
b. Bereiche