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181.10 CH-ZH

Art. 63 : Kirchenordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 63

1 Für Menschen in besonderen Lebenslagen kann aus

seelsorglichen Gründen ein Gottesdienst gefeiert werden.

2 Die Fürbitte und die Bitte um Gottes Segen haben dabei eine

besondere Bedeutung.

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Evangelisch-reformierte Landeskirche – Kirchenordnung

181.10

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