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Art. 4 : Kirchenordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 4

1 Die Kirche lebt aus dem befreienden Zuspruch Gottes.

Aus ihm leitet sie ihre Verantwortung in der Gesellschaft ab.

2 Die Landeskirche nimmt das prophetische Wächteramt wahr. In

der Ausrichtung aller Lebensbereiche am Evangelium tritt sie ein für

die Würde des Menschen, die Ehrfurcht vor dem Leben und die Bewah-

rung der Schöpfung.

Auftrag

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