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Art. 32 : Kirchenordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 32

1 Die Liturgie macht den Weg der im Namen des dreieini- Liturgie

gen Gottes versammelten Gemeinde durch den Gottesdienst sichtbar.

2 Sammlung, Anbetung, Verkündigung, Fürbitte und Sendung sind

die fünf Schritte der Zürcher Liturgie. Sie bilden zusammen ein leben-

diges Ganzes.

3 Die Sakramente Taufe und Abendmahl sind Teil des Gottes-

dienstes.

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