181.10
CH-ZH
Art. 136 : Kirchenordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Art. 136
Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone erfüllen Aufgaben Sozialdiakonin,
im Rahmen des diakonischen Auftrages der Landeskirche. Sie gewähr- Sozialdiakon
leisten die diakonische Präsenz in Kirche und Gesellschaft und wirken
in der kirchlichen Bildungsarbeit mit.