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Art. 136 : Kirchenordnung der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich

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Art. 136

Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone erfüllen Aufgaben Sozialdiakonin,

im Rahmen des diakonischen Auftrages der Landeskirche. Sie gewähr- Sozialdiakon

leisten die diakonische Präsenz in Kirche und Gesellschaft und wirken

in der kirchlichen Bildungsarbeit mit.

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