Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
177.115 CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Nutzung von Internet und EMail

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Art. 3

1 Unzulässig ist

a. der Versand von Kettenbriefen,

b. die automatische Umleitung (Forwarding) von E-Mails an externe

E-Mail-Adressen,

c. das Herunterladen oder die Installation von Spielen sowie von

Audio- und Videodateien aus dem Internet.

2 Die Direktion kann das Herunterladen oder die Installation von

Dateien im Sinne von Abs. 1 lit. c bewilligen.

3 Droht wegen ausserordentlicher Ereignisse eine Netzwerküber-

lastung, kann die Zentralstelle den Datenverkehr weiter gehend ein-

schränken.

Technische

Nutzungs-

einschränkungen

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