177.115
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Nutzung von Internet und EMail
Art. 3
1 Unzulässig ist
a. der Versand von Kettenbriefen,
b. die automatische Umleitung (Forwarding) von E-Mails an externe
E-Mail-Adressen,
c. das Herunterladen oder die Installation von Spielen sowie von
Audio- und Videodateien aus dem Internet.
2 Die Direktion kann das Herunterladen oder die Installation von
Dateien im Sinne von Abs. 1 lit. c bewilligen.
3 Droht wegen ausserordentlicher Ereignisse eine Netzwerküber-
lastung, kann die Zentralstelle den Datenverkehr weiter gehend ein-
schränken.
Technische
Nutzungs-
einschränkungen