Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 2 : Verordnung über die Nutzung von Internet und EMail

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Art. 2

Internetseiten mit rechtswidrigem, pornografischem, rassisti- Inhaltliche

schem, sexistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt dürfen weder Nutzungs-

angewählt noch genutzt werden. E-Mails mit solchen Inhalten dürfen einschränkungen

nicht weiterverbreitet werden.

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