Art. 8 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts
Art. 8
1 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der administrativen Administratives
Kanzlei erfüllen folgende Aufgaben: Personal
a. Anlegen der Geschäfte,
b. administrative Vorbereitung und Ausführung
1. von prozessleitenden Anordnungen namentlich betreffend
Schriftenwechsel, Beweisverfahren, Fristerstreckungen und
Vorladungen,
2. von prozessbezogenen internen Vorkehren, namentlich von
Zuteilung, Aktenzirkulation und Traktandierung,
c. Ausfertigung und Versand von Verfügungen, Beschlüssen, Ent-
scheiden und Vernehmlassungen,
d. Aufnahme von Entscheiden in die EDV-Dokumentation,
e. allgemeine Sekretariatsarbeiten für den Abteilungspräsidenten oder
die Abteilungspräsidentinnen und die Einzelrichter oder Einzel-
richterinnen,
f. Rechtskraftbescheinigungen.
2 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der administrativen Kanz-
lei kann die Unterzeichnung von Vorladungen, Rechtskraftbescheini-
gungen und dergleichen übertragen werden.
3 Ausnahmsweise können sie mit der Protokollführung betraut wer-
den.
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Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts
D. Schlussbestimmungen