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175.211 CH-ZH

Art. 5 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

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Art. 5

1 Einer Abteilungskanzlei gehören an

a. der Leitende Gerichtsschreiber oder die Leitende Gerichtsschrei-

berin,

b. deren oder dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin,

c. die weiteren Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen,

d. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der administrativen Kanzlei.

2 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilungskanzlei sind

dem Abteilungspräsidenten oder der Abteilungspräsidentin unterstellt.

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Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

175.211

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