175.211
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts
Art. 4
Der Rechnungssekretär oder die Rechnungssekretärin besorgt
das Rechnungswesen und erfüllt die weiteren im Stellenbeschrieb fest-
gelegten Aufgaben.
Rechnungs-
sekretär oder
Rechnungs-
sekretärin
Bestand und
Unterstellung
C. Abteilungskanzleien