Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175.211 CH-ZH

Art. 4 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

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Art. 4

Der Rechnungssekretär oder die Rechnungssekretärin besorgt

das Rechnungswesen und erfüllt die weiteren im Stellenbeschrieb fest-

gelegten Aufgaben.

Rechnungs-

sekretär oder

Rechnungs-

sekretärin

Bestand und

Unterstellung

C. Abteilungskanzleien

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