Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 1 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

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Art. 1

1 Die Verwaltungskommission regelt die Organisation der Verwaltungs-

Zentralkanzlei und der Abteilungskanzleien im Rahmen dieser Ver- kommission

ordnung.

2 Sie beaufsichtigt die Geschäftsführung der Kanzleien.

3 Sie erlässt ein Reglement über die Betreuung und Benützung der

Bibliothek.

sekretär oder

General-

sekretärin

Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts Art. 2 →

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