175.211
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts
Art. 1
1 Die Verwaltungskommission regelt die Organisation der Verwaltungs-
Zentralkanzlei und der Abteilungskanzleien im Rahmen dieser Ver- kommission
ordnung.
2 Sie beaufsichtigt die Geschäftsführung der Kanzleien.
3 Sie erlässt ein Reglement über die Betreuung und Benützung der
Bibliothek.
sekretär oder
General-
sekretärin