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175.211 CH-ZH

Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

9 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Inhaltsübersicht (9)

Gesetzestext (9 Artikel)

1 Die Verwaltungskommission regelt die Organisation der Verwaltungs-

Zentralkanzlei und der Abteilungskanzleien im Rahmen dieser Ver- kommission

ordnung.

2 Sie beaufsichtigt die Geschäftsführung der Kanzleien.

3 Sie erlässt ein Reglement über die Betreuung und Benützung der

Bibliothek.

sekretär oder

General-

sekretärin

1 Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin leitet die General-

Zentralkanzlei und ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte ihres Personals. Er

oder sie koordiniert die Arbeit des den Abteilungen direkt unterstellten

Kanzleipersonals. Ferner unterstützt er oder sie die Abteilungspräsiden-

ten und Abteilungspräsidentinnen bei der Personalrekrutierung und

regelt die abteilungsübergreifenden personellen Belange.

2 In den Aufgabenbereichen Personaladministration, Budgetierung,

Rechnungswesen, EDV, Dokumentation und Archivierung ist er oder

sie ohne besondere Ermächtigung des Präsidenten oder der Präsi-

dentin zur Vertretung des Gerichts gegen aussen befugt und entschei-

det im Rahmen des Budgets über einmalige Ausgaben von höchstens

Fr. 10000.

3 Er oder sie sichert den Informationsfluss zwischen Verwaltungs-

gericht und Baurekurs- sowie Steuerrekursgericht, unterstützt die Refe-

renten bei deren Visitation und koordiniert die Arbeiten der Gerichte

betreffend Berichterstattung, Budget und Rechnung.

4 Ist die Stelle des Stellvertreters oder der Stellvertreterin des Gene-

ralsekretärs oder der Generalsekretärin nicht besetzt, amtet in dieser

Funktion der Leitende Gerichtsschreiber oder die Leitende Gerichts-

schreiberin der Abteilung, welcher der Gerichtspräsident oder die

Gerichtspräsidentin vorsteht.

1. 1. 11 - 71

1

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B. Zentralkanzlei

Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

Aufgaben

1 Die Zentralkanzlei erfüllt folgende Aufgaben, soweit sie

nicht in den Aufgabenbereich der Abteilungskanzleien fallen

a. Sichtung der eingegangenen Postsendungen,

b. administrative Vorbereitung und Ausführung der Geschäfte der

zentralen Organe des Gerichts,

c. Betreuung der zentralen Dienste wie EDV, Telefon, Fax, Büroappa-

rate, Büromaterial, Inventar, Empfang, Bibliothek und Archiv,

d. planerische Aufgaben wie Erstellung des Rechenschaftsberichts

und von Statistiken,

e. Dienstleistungen im Haus wie Unterhalt der Cafeteria und Wert-

stoffverkehr,

f. Führung einer Sammlung der aktuellen Fassungen der den Gerichts-

betrieb betreffenden Verordnungen, Reglemente, Weisungen, Stel-

lenpläne und -beschriebe.

2 Die Verwaltungskommission kann Aufgaben nach Abs. 1 einer

Abteilung oder einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen der

administrativen Kanzlei einer Abteilung übertragen.

3 Werden Aufgaben einzelnen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen

übertragen, unterstehen diese den fachlichen Anweisungen des Gene-

ralsekretärs oder der Generalsekretärin. In administrativer Hinsicht

bleiben sie dem Abteilungspräsidenten oder der Abteilungspräsiden-

tin unterstellt.

Der Rechnungssekretär oder die Rechnungssekretärin besorgt

das Rechnungswesen und erfüllt die weiteren im Stellenbeschrieb fest-

gelegten Aufgaben.

Rechnungs-

sekretär oder

Rechnungs-

sekretärin

Bestand und

Unterstellung

C. Abteilungskanzleien

1 Einer Abteilungskanzlei gehören an

a. der Leitende Gerichtsschreiber oder die Leitende Gerichtsschrei-

berin,

b. deren oder dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin,

c. die weiteren Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen,

d. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der administrativen Kanzlei.

2 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilungskanzlei sind

dem Abteilungspräsidenten oder der Abteilungspräsidentin unterstellt.

2

Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

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1 Der Leitende Gerichtsschreiber oder die Leitende Gerichts- Leitender

schreiberin bereitet für den Kammervorsitzenden oder die Kammer- Gerichts-

vorsitzende sowie die Einzelrichter und Einzelrichterinnen die Pro- schreiber oder

zessleitung vor. Leitende

2 Daneben erfüllt er oder sie die Aufgaben eines Gerichtsschreibers Gerichts-

oder einer Gerichtsschreiberin sowie die weiteren im Stellenbeschrieb schreiberin

festgelegten Aufgaben.

Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen

a. führen das Protokoll in Verhandlungen und Beratungen,

Gerichts-

schreiber und

b. wirken in Verhandlungen und Beratungen mit beratender Stimme Gerichts-

mit, schreiberinnen

c. redigieren Urteile und Beschlüsse,

d. verfassen Urteilsanträge,

e. erfüllen weitere im Stellenbeschrieb festgelegte Aufgaben.

1 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der administrativen Administratives

Kanzlei erfüllen folgende Aufgaben: Personal

a. Anlegen der Geschäfte,

b. administrative Vorbereitung und Ausführung

1. von prozessleitenden Anordnungen namentlich betreffend

Schriftenwechsel, Beweisverfahren, Fristerstreckungen und

Vorladungen,

2. von prozessbezogenen internen Vorkehren, namentlich von

Zuteilung, Aktenzirkulation und Traktandierung,

c. Ausfertigung und Versand von Verfügungen, Beschlüssen, Ent-

scheiden und Vernehmlassungen,

d. Aufnahme von Entscheiden in die EDV-Dokumentation,

e. allgemeine Sekretariatsarbeiten für den Abteilungspräsidenten oder

die Abteilungspräsidentinnen und die Einzelrichter oder Einzel-

richterinnen,

f. Rechtskraftbescheinigungen.

2 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der administrativen Kanz-

lei kann die Unterzeichnung von Vorladungen, Rechtskraftbescheini-

gungen und dergleichen übertragen werden.

3 Ausnahmsweise können sie mit der Protokollführung betraut wer-

den.

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3

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Verordnung über die Kanzlei des Verwaltungsgerichts

D. Schlussbestimmungen

Sekretariats und der Kanzlei des Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997

wird aufgehoben.

4

1 OS 65, 949. Begründung siehe ABI 2010, 2576.

2 Inkrafttreten: 1. Januar 2011.

3 LS 175.2.

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