175.21
OVVGROOTAROTAVGrTA
CH-ZH
Art. 8 : Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGr)
Art. 8
1 Die Verwaltungskommission übt die administrative Aufsicht
über das Bau- und das Steuerrekursgericht sowie die Schätzungskom-
missionen aus.7
2 Sie setzt die Anfangseinreihungen der Mitglieder des Bau- und
des Steuergerichts in die Lohnklassen und die Lohnstufen fest.
3 Sie genehmigt die Anstellung der Kanzleichefin oder des Kanzlei-
chefs des Baurekursgerichts.