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175.21 OVVGROOTAROTAVGrTA CH-ZH

Art. 8 : Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGr)

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Art. 8

1 Die Verwaltungskommission übt die administrative Aufsicht

über das Bau- und das Steuerrekursgericht sowie die Schätzungskom-

missionen aus.7

2 Sie setzt die Anfangseinreihungen der Mitglieder des Bau- und

des Steuergerichts in die Lohnklassen und die Lohnstufen fest.

3 Sie genehmigt die Anstellung der Kanzleichefin oder des Kanzlei-

chefs des Baurekursgerichts.

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