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175.21 OVVGROOTAROTAVGrTA CH-ZH

Art. 4 : Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGr)

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Art. 4

Das Gesamtgericht erlässt die Verordnungen gemäss § 40

Abs. 1 VRG³, ferner solche über

a.7 die Organisation und den Verfahrensgang des Bau- und des Steuer-

rekursgerichts sowie das Verfahren der Schätzungskommissionen

in Abtretungsstreitigkeiten,

b. die Gebühren, Kosten und Entschädigungen des Bau- und des

Steuerrekursgerichts.

e. Weitere

Kompetenzen

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