175.21
OVVGROOTAROTAVGrTA
CH-ZH
Art. 4 : Organisationsverordnung des Verwaltungsgerichts (OV VGr)
Art. 4
Das Gesamtgericht erlässt die Verordnungen gemäss § 40
Abs. 1 VRG³, ferner solche über
a.7 die Organisation und den Verfahrensgang des Bau- und des Steuer-
rekursgerichts sowie das Verfahren der Schätzungskommissionen
in Abtretungsstreitigkeiten,
b. die Gebühren, Kosten und Entschädigungen des Bau- und des
Steuerrekursgerichts.
e. Weitere
Kompetenzen