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175.2 VRGLPALGA CH-ZH

Art. 94b : Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG)

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Art. 94b

49, 68 Gegen Anordnungen der Ombudsperson in eigenen

personalrechtlichen oder administrativen Belangen kann bei der Verwal-

tungsdelegation69 der Geschäftsleitung des Kantonsrates Rekurs erho-

ben werden.

Personal-

rechtliche und

administrative

Belange

Aufhebung

und Änderung

von Gesetzen

a. Grundsatz

b. Gesetz über

die Streitig-

keiten im

Verwaltungs-

fach und über

die Konflikte

c. Einführungs-

gesetz zum

Schweizerischen

Zivilgesetzbuch

d. Armen-

Sechster Abschnitt: Schluss- und Übergangsbestimmungen34

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