173.4
CH-ZH
Art. 7 : Gesetz über die Bildung eines neuen Bezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich an den Bezirk Meilen
Art. 7
1 Dieses Gesetz untersteht der Volksabstimmung.
2 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens³.
1 OS 49, 406.
2 Text siehe OS 49, 406.
3 In Kraft gesetzt auf die Erneuerungswahlen der Bezirksverwaltungsbehörden
im Jahre 1989 (OS 50, 455).
4 Teilinkraftsetzung auf 1. Januar 1986 (OS 49, 409); Ergänzungen (OS 49, 470,
538 und OS 50, 455).
5 Teilinkraftsetzung auf die Erneuerungswahlen des Kantonsrates im Jahre
1987 (OS 49, 538).
6 Zugeteilt seit 1. Januar 1986 (OS 49, 409).
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