Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.4 CH-ZH

Art. 3 : Gesetz über die Bildung eines neuen Bezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich an den Bezirk Meilen

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Art. 3

Die in der Gesetzgebung enthaltenen Aufzählungen der Be-

zirke, ihrer Hauptorte und der zu ihnen gehörenden Gemeinden wer-

den entsprechend den §§ 1 und 2 geändert. Der Bezirk Dietikon wird

an den Schluss der Aufzählungen gestellt.

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