173.4
CH-ZH
Art. 3 : Gesetz über die Bildung eines neuen Bezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich an den Bezirk Meilen
Art. 3
Die in der Gesetzgebung enthaltenen Aufzählungen der Be-
zirke, ihrer Hauptorte und der zu ihnen gehörenden Gemeinden wer-
den entsprechend den §§ 1 und 2 geändert. Der Bezirk Dietikon wird
an den Schluss der Aufzählungen gestellt.