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173.4 CH-ZH

Art. 1 : Gesetz über die Bildung eines neuen Bezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich an den Bezirk Meilen

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Art. 1

1 Der bisherige Bezirk Zürich wird in die Bezirke Zürich und

Dietikon aufgeteilt; die Gemeinde Zollikon wird dem Bezirk Meilen

zugeteilt.4

2 Der Bezirk Zürich umfasst die Stadt Zürich, der Bezirk Dietikon

die übrigen Gemeinden des bisherigen Bezirks ausser Zollikon.

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