172.8
CH-ZH
Art. 5 : Integrationsverordnung
Art. 5
Mit öffentlichen oder privaten Stellen können Leistungs-
vereinbarungen über integrationsfördernde Massnahmen abgeschlos-
sen werden.
Wahl und
Zusammen-
setzung
Aufgaben
Geschäfts-
tätigkeit
Sekretariat
B. Kommission für Integrationsfragen