Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 4

1 Die Fachstelle arbeitet mit den anderen Amtsstellen des

Kantons zusammen, ferner mit den eidgenössischen, kantonalen,

regionalen und kommunalen Stellen und Organisationen, die gleich-

artige Aufgaben wahrnehmen.

2 Sie stimmt ihre Tätigkeiten mit jenen der zuständigen Bundes-

stellen und der Integrationsstelle der anderen Kantone ab.

Leistungs-

vereinbarungen

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