Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 1

1 Die Direktion der Justiz und des Innern führt eine Fach- Organisation

stelle für Integrationsfragen.

2 Die Fachstelle wird von der oder dem kantonalen Beauftragten

für Integrationsfragen geleitet.

Integrationsverordnung Art. 2 →

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