Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.6 CH-ZH

Art. 9 : Verordnung über die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9

Das Sekretariat der Kommission wird von der Fachstelle für

Gleichberechtigungsfragen geführt.

Inkrafttreten

← Art. 8 Verordnung über die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann Art. 10. Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft. →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →