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KFOVOCOC
CH-ZH
Art. 9 : Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV)
Art. 9
1 Im Rahmen seiner Aufgaben gemäss § 10 BSG³ entscheidet Aufgaben des
der Regierungsrat insbesondere über zusätzliche Aufträge an die Lei- Regierungsrates
tung der KFO.5
a. Allgemeines
2 Er kann ereignisbezogen einen Ausschuss einsetzen. Diesem gehö-
ren die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident, die Vor-
steherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion und ein weiteres
Regierungsmitglied an.
1. 1. 24-123
3
b. Verkehr mit
ausserkantona-
len Behörden
c. Informations-
führung
Aufgaben der
Staatskanzlei
und der
General-
sekretären-
konferenz
Handeln bei
Gefahr
Aufgaben des
Fachstabs
Einsatzleitung
in Zürich und
Winterthur
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KFOV