Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.5 KFOVOCOC CH-ZH

Art. 1 : Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV)

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Art. 1

Diese Verordnung regelt

a. die Organisation und den Betrieb der Kantonalen Führungsorgani-

sation (KFO),

b. die Ausbildung und Vorbereitung für die Bewältigung von ausser-

ordentlichen Lagen,

c. das Aufgebot der KFO,

d. die Information.

Gegenstand

Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV) Art. 2 →

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