172.5
KFOVOCOC
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV)
Art. 1
Diese Verordnung regelt
a. die Organisation und den Betrieb der Kantonalen Führungsorgani-
sation (KFO),
b. die Ausbildung und Vorbereitung für die Bewältigung von ausser-
ordentlichen Lagen,
c. das Aufgebot der KFO,
d. die Information.
Gegenstand